ALLES, WAS NICHT WIRKLICH VON IHNEN SELBST STAMMT, UNTERLIEGT DEM URHEBERRECHT!!! FÄLSCHLICHERWEISE MEINEN VIELE LEUTE, WAS IM INTERNET PUBLIZIERT SEI, DÜRFE MAN EINFACH FÜR EIGENE WERKE BRAUCHEN.
Bei www.respectcopyright.ch gibt es Fragen und Antworten zum Thema.
Unsere Einschätzung des Themas (gilt für die Schweiz):
Entnahmen und Zitate aus Veröffentlichungen müssen klar (in Anführungszeichen) als solche mit Angabe der Quellen versehen sein. Es dürfen natürlich nicht ganze Bücher (als Beispiel) oder Bilder über das Internet als eigene Publikationen veröffentlicht werden, ohne dafür die Rechte daran zu besitzen.
Wenn Ihr Angebot also als eigenes geistiges Werk von Ihnen bezeichnet werden kann, in welchem Sie einige Bilder aus andern Werken brauchten, ist dies für den eigenen Gebrauch in der Schule problemlos. Die Zitate und Bildentnahmen müssen einfach deutlich als solche gekennzeichnet sein mit Angabe der Quellen.
Sobald aber Sachen über das Internet angeboten werden, ist die Situation anders. Ob Bilder (Grafiken, Cliparts etc.) oder Texte: Alle "fremden Sachen" unterliegen dem Urheberrecht. Ob Sie diese "Sachen" für eigene zu veröffentlichen Angebote brauchen dürfen, müssen Sie selbst klären!
Vorsicht: Auch wenn Sie (z.B.) eine Clipart-CD gekauft haben, heisst dies noch nicht, dass Sie diese Bilder einfach so einsetzen dürfen. Dies selbst dann nicht, wenn drauf "LIZENZFREI" steht. Meist ist damit nur der persönliche Gebrauch, nicht aber das Einbetten in eigene Werke gemeint, die man im Internet oder sonstwo veröffentlicht.
Inwieweit der Lizenznehmer berechtigt ist, diese Bilder als Inhalt seines Angebots zu verbreiten, muss jeder Anbieter selbst per Lizenzvereinbarung klären!
Obige Bemerkungen geben nur unsere Einschätzung wieder. Sie können sich nicht im rechtlichen Sinne darauf berufen!
Sie selbst müssen für die Veröffentlichung gerade stehen und vor einem Upload in zwei Erklärungen bestätigen, dass Sie damit keine Urheberrechte verletzen. Sollte trotzdem eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, haften Sie selbst dafür und NICHT die Websitebetreiberin.
Nicht alles, was mit "lizenzfrei" angeschrieben ist, ist es auch wirklich!!! Was wirklich mit den Grafiken (Bildern, Fotos etc.) gemacht werden darf, und was nicht, müssen Sie jeweils den Lizenzbestimmungen entnehmen.
Jedoch: Kein normaler Mensch versteht das Juristendeutsch dieser Bestimmungen! So versteigen sich grosse Firmen wie Microsoft oder auch Corel so weit, in den Lizenzbestimmungen zu schreiben, dass sie keinerlei Auskünfte geben. Wenn man sich nicht sicher sei, solle man einen Rechtsanwalt zur Klärung hinzuziehen!
Wir haben jetzt etliche Verlage und Vertreiber von Bildmaterial zur Klärung angeschrieben. Wir führen hier eine Liste von Bildmaterial, die wir nach Möglichkeit ständig ergänzen.
Dies sind keine rechtlich verbindlichen Aussagen! Wir haben die Liste aufgrund unseres Mailverkehrs mit Verlagen gemacht und können dies, falls notwendig, jederzeit belegen. |
Medienwerkstatt Mühlacker VORSICHT!!!
Die Lizenzen dieses Verlags gelten NUR für Papierausdrucke. Brauchen Sie also NIE Schriften oder anderes Material dieses Verlags für Sachen, die Sie im Internet veröffentlichen. Der Verlag geht rigoros gegen eventuelle Lizenzverletzungen vor!
Als Alternativ-Bezugsorte für Schriften empfehlen wir folgende Firmen:
Eurocomp, Will-Software, Eugen-Träger-Verlag. |